AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Leypold Gastronomie KG
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Leypold Gastronomie KG und ihren Gästen, Kunden, Auftraggebern und Vertragspartnern.
(2) Sie gelten insbesondere für:
• Hotel- und Appartementvermietung
• Restaurant- und Gastronomieleistungen
• Veranstaltungen
• Caterings
• Online-Reservierungen und Online-Buchungen
• Produktion und Verkauf von Lebensmitteln
• Lohnproduktion und Auftragsfertigung
• Lieferungen und Abholungen
• Gutscheine
(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote der Leypold Gastronomie KG sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische, telefonische oder mündliche Bestätigung durch die Leypold Gastronomie KG zustande.
(3) Mit Auftragserteilung oder Buchung erkennt der Vertragspartner diese AGB ausdrücklich an.
§ 3 Hotel- und Appartementvermietung
3.1 Anreise und Abreise
Check-in: ab 15:00 Uhr
Check-out: bis 10:00 Uhr
Abweichende Zeiten bedürfen der Zustimmung des Betriebes.
3.2 Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Zimmer und Appartements können je nach Tarif mit oder ohne Frühstück angeboten werden.
3.3 Haustiere
Haustiere sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung erlaubt.
Für Verunreinigungen oder Schäden haftet der Gast.
3.4 Stornobedingungen
Sofern keine gesonderten Bedingungen vereinbart wurden:
• bis 7 Tage vor Anreise: kostenlos
• Nichtanreise (No-Show): 100 % des Gesamtpreises
3.5 Anzahlungen und Sicherheiten
Die Leypold Gastronomie KG ist berechtigt:
• Anzahlungen zu verlangen
• Kreditkarten zu garantieren
• Kreditkarten-Vorautorisierungen durchzuführen
Erfolgt die geforderte Sicherheit nicht fristgerecht, kann die Buchung storniert werden.
3.6 Zahlungsbedingungen
Der Betrieb ist berechtigt, die vollständige Bezahlung vor Anreise, bei Anreise oder spätestens bei Abreise zu verlangen.
§ 4 Restaurantbetrieb
(1) Reservierungen gelten erst nach Bestätigung als verbindlich.
(2) Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage behält sich die Leypold Gastronomie KG vor, zukünftige Reservierungen abzulehnen.
(3) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.
§ 5 Veranstaltungen und Caterings
5.1 Vertragsabschluss
Mit Auftragserteilung gilt der Auftrag als verbindlich.
5.2 Anzahlung
Die Leypold Gastronomie KG ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
5.3 Stornobedingungen
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
• 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
• 6 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
• ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
jeweils bezogen auf den vereinbarten Auftragswert.
5.4 Teilnehmerzahl
Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben.
Diese Anzahl gilt als Mindestabrechnungsgrundlage.
5.5 Hygiene
Nach Übergabe der Speisen geht die Verantwortung für Lagerung, Kühlung und Weiterverarbeitung auf den Auftraggeber über.
5.6 Dekoration
Dekorationen müssen den gesetzlichen Sicherheits- und Brandschutzvorschriften entsprechen.
5.7 Musik und Genehmigungen
AKM-Gebühren, Vergnügungssteuern und sonstige Genehmigungen sind vom Veranstalter selbst zu tragen.
§ 6 Produktion und Verkauf von Lebensmitteln
6.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für sämtliche Lebensmittel, Gläserprodukte, Halbkonserven, vakuumierte Produkte, Auftragsproduktionen und Lohnfertigungen.
6.2 Herstellung
Alle Produkte werden unter Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und Hygienestandards hergestellt.
6.3 Produktabweichungen
Geringfügige Abweichungen hinsichtlich:
• Gewicht
• Füllmenge
• Farbe
• Geschmack
• Konsistenz
stellen keinen Mangel dar.
6.4 Lagerung
Die angegebenen Haltbarkeiten gelten ausschließlich bei sachgemäßer Lagerung.
Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder Weiterverarbeitung wird keine Haftung übernommen.
6.5 Produktionsaufträge
Bei individuell produzierten Waren, Eigenmarken, Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Produktionen ist eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen.
Bereits angefallene Kosten für:
• Rohstoffe
• Verpackungen
• Etiketten
• Arbeitszeit
• Fremdleistungen
werden jedenfalls verrechnet.
6.6 Anzahlung Produktionsaufträge
Die Leypold Gastronomie KG ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen eine Anzahlung von 25 % des Auftragswertes zu verlangen.
6.7 Reklamationen
Offensichtliche Mängel sind binnen 24 Stunden nach Übernahme schriftlich bekanntzugeben.
§ 7 Gutscheine
(1) Gutscheine können für sämtliche Leistungen der Leypold Gastronomie KG eingelöst werden.
(2) Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(3) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
(2) Sofern nicht anders angegeben, enthalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verrechnet.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Leypold Gastronomie KG.
(2) Der Käufer ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonstige Rechte Dritter daran einzuräumen.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Leypold Gastronomie KG berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§ 10 Haftung
(1) Der Gast oder Auftraggeber haftet für sämtliche durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte oder Tiere verursachten Schäden.
(2) Die Leypold Gastronomie KG haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Wertgegenstände und Parkplätze
(1) Für eingebrachte Wertgegenstände wird ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
(2) Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Für Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Schäden an Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Naturereignissen, Stromausfällen, Pandemien, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht erbracht werden, bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen die Leypold Gastronomie KG.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Unternehmens.
§ 14 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist Murau.
(3) Für sämtliche Streitigkeiten wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Murau vereinbart.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt jene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 16 Ergänzende Bestimmungen
Für Beherbergungsleistungen gelten ergänzend die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) in ihrer jeweils geltenden Fassung, sofern diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten.
